Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Klage
Kla|ge, die; -, -n [mhd. klage, ahd. klaga]: 1. (geh.) [mit entsprechenden Gesten verbundene] Worte od. Laute, durch die jmd.Schmerz, Kummer, Trauer zum Ausdruck bringt: eine verzweifelte K.; unsere K. um den Verstorbenen; in laute -n ausbrechen; sich in endlosen -n ergehen; die stille, stumme (sich nicht laut äußernde) K. der Mutter über den Tod ihres Kindes; Ü die süße K. (dichter.; der wie eine Klage klingende Gesang) der Nachtigall. 2. Worte od. Äußerungen, durch die jmd. Missmut, Unmut, Ärger, Beschwerden zum Ausdruck bringt: die -n über den unliebsamen Hausbewohner wurden immer häufiger; in letzter Zeit kamen mehrmals -n über schlechte Bedienung, wegen dauernder Störungen; es wurden keine neuen -n laut; über etw. K. führen; -n vorbringen; Ihre -n über die zu hohen Lohnnebenkosten haben sie in jüngster Zeit fast eingestellt (Woche 28 2. 97, 5); Und der gnädige Herr hat gesagt ..., dass ich keine -n höre (scherzh.; benimm dich so, dass sich niemand über dich beklagt!; Lederer, Liebe 19); [keinen] Anlass, Grund zur K. geben, haben. 3. (Rechtsspr.) bei Gericht vorgebrachte Beschwerde u. das Geltendmachen dieses Anspruchs durch ein gerichtliches Verfahren: eine verfassungsrechtliche K.; K. auf Zahlung der Schulden, auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses; die K. ist zulässig; die K. (das Verfahren) läuft [noch]; eine K. prüfen, entscheiden, abweisen, zurückweisen, zurückziehen, zurücknehmen; eine K. (Klageschrift) abfassen, einreichen; eine K. (einen Prozess) [gegen jmdn.] anstrengen, führen; [gegen jmdn.] K. erheben (ein Verfahren einleiten); das Gericht hat der K. stattgegeben.
Kla|ge, die; -, -n [mhd. klage, ahd. klaga]: 1. (geh.) [mit entsprechenden Gesten verbundene] Worte od. Laute, durch die jmd.Schmerz, Kummer, Trauer zum Ausdruck bringt: eine verzweifelte K.; unsere K. um den Verstorbenen; in laute -n ausbrechen; sich in endlosen -n ergehen; die stille, stumme (sich nicht laut äußernde) K. der Mutter über den Tod ihres Kindes; Ü die süße K. (dichter.; der wie eine Klage klingende Gesang) der Nachtigall. 2. Worte od. Äußerungen, durch die jmd. Missmut, Unmut, Ärger, Beschwerden zum Ausdruck bringt: die -n über den unliebsamen Hausbewohner wurden immer häufiger; in letzter Zeit kamen mehrmals -n über schlechte Bedienung, wegen dauernder Störungen; es wurden keine neuen -n laut; über etw. K. führen; -n vorbringen; Ihre -n über die zu hohen Lohnnebenkosten haben sie in jüngster Zeit fast eingestellt (Woche 28 2. 97, 5); Und der gnädige Herr hat gesagt ..., dass ich keine -n höre (scherzh.; benimm dich so, dass sich niemand über dich beklagt!; Lederer, Liebe 19); [keinen] Anlass, Grund zur K. geben, haben. 3. (Rechtsspr.) bei Gericht vorgebrachte Beschwerde u. das Geltendmachen dieses Anspruchs durch ein gerichtliches Verfahren: eine verfassungsrechtliche K.; K. auf Zahlung der Schulden, auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses; die K. ist zulässig; die K. (das Verfahren) läuft [noch]; eine K. prüfen, entscheiden, abweisen, zurückweisen, zurückziehen, zurücknehmen; eine K. (Klageschrift) abfassen, einreichen; eine K. (einen Prozess) [gegen jmdn.] anstrengen, führen; [gegen jmdn.] K. erheben (ein Verfahren einleiten); das Gericht hat der K. stattgegeben.