Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Kerbholz
Kẹrb|holz, das: a) in der Wendung etw. auf dem K. haben (ugs.; etw. Unerlaubtes, Unrechtes, eine Straftat o. Ä. begangen haben; eigtl. = Schulden haben; nach dem Holzstab, in den Kerben als Nachweis z. B. für Schulden eingeschnitten wurden): Er hat gesagt, dass er gar nicht wissen möchte, woher ich komme und was ich auf dem K. habe (H. Weber, Einzug 144); ∙ b) längs gespaltener Holzstab, auf dessen nebeneinander liegenden Hälften durch Kerben Warenlieferungen, Arbeitsleistungen u. Zahlungsverpflichtungen vermerkt werden u. die dann bei der fälligen Abrechnung genau miteinander verglichen werden: Das kommt nicht aufs K. (braucht nicht bezahlt zu werden). Ich geb es gern (Schiller, Wallensteins Lager 11).
Kẹrb|holz, das: a) in der Wendung etw. auf dem K. haben (ugs.; etw. Unerlaubtes, Unrechtes, eine Straftat o. Ä. begangen haben; eigtl. = Schulden haben; nach dem Holzstab, in den Kerben als Nachweis z. B. für Schulden eingeschnitten wurden): Er hat gesagt, dass er gar nicht wissen möchte, woher ich komme und was ich auf dem K. habe (H. Weber, Einzug 144); ∙ b) längs gespaltener Holzstab, auf dessen nebeneinander liegenden Hälften durch Kerben Warenlieferungen, Arbeitsleistungen u. Zahlungsverpflichtungen vermerkt werden u. die dann bei der fälligen Abrechnung genau miteinander verglichen werden: Das kommt nicht aufs K. (braucht nicht bezahlt zu werden). Ich geb es gern (Schiller, Wallensteins Lager 11).