Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Kennzeichen
Kẹnn|zei|chen, das: 1. charakteristisches Merkmal; Zeichen, an dem jmd., etw. zu erkennen ist: ein auffälliges, sicheres K.; besondere K. des Gesuchten: Narbe am linken Unterarm; ein K. des Genies ist ist dies gerade nicht; Die beispiellose Freigebigkeit der römischen Aristokratie - überhaupt ein auffallendes K. des antiken Menschen - (Thieß, Reich 362); die Krankheit hat untrügliche K.; ... vereint der Kommunismus die K. einer religiösen mit denen einer politischen und sozialen Bewegung (Fraenkel, Staat 166 f.); 2. a) beigegebenes, zugeteiltes, an etw. angebrachtes Zeichen, das dazu dient, etw. kenntlich zu machen u. von Gleichartigem zu unterscheiden: sie trug das K. ihrer Gruppe am Revers; einen Behälter mit einem K. versehen; b) an einem Land- od. Wasserfahrzeug angebrachtes, amtlich zugeteiltes Zeichen (aus Buchstaben, Ziffern), das seine Identifizierung ermöglicht u. seine Herkunft erkennen lässt: das polizeiliche K. des Wagens; M ist das K. Münchens, für München; ein Fahrzeug mit ausländischem K.; Vor der Kirche hielt ein deutscher Volkswagen mit dem K. für das diplomatische Corps (Koeppen, Rußland 152).
Kẹnn|zei|chen, das: 1. charakteristisches Merkmal; Zeichen, an dem jmd., etw. zu erkennen ist: ein auffälliges, sicheres K.; besondere K. des Gesuchten: Narbe am linken Unterarm; ein K. des Genies ist ist dies gerade nicht; Die beispiellose Freigebigkeit der römischen Aristokratie - überhaupt ein auffallendes K. des antiken Menschen - (Thieß, Reich 362); die Krankheit hat untrügliche K.; ... vereint der Kommunismus die K. einer religiösen mit denen einer politischen und sozialen Bewegung (Fraenkel, Staat 166 f.); 2. a) beigegebenes, zugeteiltes, an etw. angebrachtes Zeichen, das dazu dient, etw. kenntlich zu machen u. von Gleichartigem zu unterscheiden: sie trug das K. ihrer Gruppe am Revers; einen Behälter mit einem K. versehen; b) an einem Land- od. Wasserfahrzeug angebrachtes, amtlich zugeteiltes Zeichen (aus Buchstaben, Ziffern), das seine Identifizierung ermöglicht u. seine Herkunft erkennen lässt: das polizeiliche K. des Wagens; M ist das K. Münchens, für München; ein Fahrzeug mit ausländischem K.; Vor der Kirche hielt ein deutscher Volkswagen mit dem K. für das diplomatische Corps (Koeppen, Rußland 152).