Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kenntnisnahme
Kẹnnt|nis|nah|me, die; - [zum 2. Bestandteil vgl. ↑"Abnahme"] (Amtsdt.): das Zur-Kenntnis-Nehmen: nach K. der Akten; um gefällige K. [der Akten] wird gebeten; jmdm. ein Schreiben zur K. vorlegen.
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