Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kanzler
Kạnz|ler, der; -s, - [mhd. kanzelære, ahd. kanzellāri < spätlat. cancellarius = hoher Beamter, der insbesondere für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig ist]: 1. a) kurz für ↑"Bundeskanzler": Dieser - Ministerpräsident, Premier(minister), K. - bestimmt manchmal die Richtlinien der Politik mit Verbindlichkeit für die Minister (Bundesrepublik), manchmal besitzt er nur protokollarische Vorrechte (Fraenkel, Staat 291); welche Partei stellte den K.?; b) kurz für ↑"Reichskanzler": Vom Eisernen K. erzählt er auch, von Bismarck also (Kempowski, Zeit 78). 2. Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist. 3. leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule. 4. (früher) hoher geistlicher Würdenträger, der mit der Ausfertigung öffentlicher Urkunden eines Herrschers betraut war.
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