Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kanzleisprache
Kanz|lei|spra|che, die: 1. Form der deutschen Sprache im geschäftlichen Schriftverkehr (seit der 1. Hälfte des 13. Jh.s) bes. in Urkunden, Akten u. Rechtsvorschriften: die kursächsische K. wurde durch Luthers Bibelübersetzung zur Grundlage der deutschen Schriftsprache. 2. "Amtssprache" (2).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kanzleisprache