Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kammer
Kạm|mer, die; -, -n [mhd. kamer(e), ahd. chamara < lat. camera = gewölbte Decke; Raum mit gewölbter Decke < griech. kamára]: 1. a) (früher) (meist außerhalb des eigentlichen Wohnbereichs eines Hauses gelegener) kleinerer [einfach ausgestatteter] Raum zum Schlafen: eine schmale K.; die K. des Dienstmädchens; jeder sagt, seine K. sei kalt und der Schnee treibe unter den Ziegeln herein (Frisch, Cruz 22); b) kleiner Raum in einer Wohnung, einem Haus zum Abstellen (2 a): der Staubsauger steht in der K. 2. (Seemannsspr.) Wohn- u. Schlafraum an Bord eines Schiffes: Ein Matrose der Wache sah in Mr. Macays K. nach, sie war leer (Schnabel, Marmor 103). 3. (Milit.) Raum, Aufbewahrungsort für Bekleidung u. Ausrüstungsgegenstände o. Ä.: die Rekruten wurden auf der K. eingekleidet; Urlauber hatten ihre Gewehre auf der K. abzugeben (Kirst, 08/15, 209); wegen der Ersatzteile musste er zur K. gehen. 4. a) (Biol., Med.) [durch Scheidewände] abgeteilter Hohlraum in bestimmten Organen, Pflanzenteilen o. Ä.: Die Wiederkäuer haben ... den merkwürdigsten Magen. Er hat verschiedene -n (Th. Mann, Krull 346); die Samenkapseln sind in -n eingeteilt; b) (Technik) [von einer Wandung umgebener] Raum in technischen Anlagen, Geräten, in Motoren, Öfen o. Ä.: die K. des Brennofens. 5. (Waffent.) a) zylindrisch geformter Teil bestimmter Handfeuerwaffen, der das Schloss enthält; b) Patronenkammer. 6. (Bergbau) durch ↑"Abbau" (6 a) entstehender Raum von meist rechteckigem Grundriss innerhalb einer Lagerstätte. 7. (Jägerspr.) a) erweiterter Raum nach der Eingangsröhre in einem ↑"Bau" (5 a); ↑"Kessel" (5); b) "Kessel" (4 a). 8. a) (Verfassungsw., Politik) gesetzgebende Körperschaft der Volksvertretung: die erste, zweite K., die beiden -n des Parlaments; Dies Oberhaus war als beratende K. gedacht (Rothfels, Opposition 130); b) (Rechtsspr.): aus einem Gremium mehrerer Richter bestehendes Organ der Rechtsprechung, das für bestimmte Bereiche bei Land- u. Verwaltungsgerichten zuständig ist: die K. für Strafsachen des Oberlandesgerichts; wie vor einer K. für Handelssachen, die Meinungsverschiedenheiten zweier Kaufleute zu beenden bemüht ist (Noack, Prozesse 17); c) berufsständische Körperschaft: in der K. sein; Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte sind meist in so genannten -n organisiert (Dönhoff, Ära 36).
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