Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kabinett
Ka|bi|nẹtt, das; -s, -e [frz. cabinet, eigtl. = kleines Gemach, Nebenzimmer, wohl zu afrz. cabine = Spielhaus, H. u.]: 1. a) (veraltet) abgeschlossener Beratungs- u. Arbeitsraum, bes. an Fürstenhöfen; b) kleinerer Museumsraum [für besonders wertvolle Objekte]; c) (österr.) kleines, einfenstriges Zimmer. 2. a) Kollegium der die Regierungsgeschäfte eines Staates führenden Minister: ein K. bilden; der Kanzler stellt sein neues K. vor; der Vorschlag wurde vom K. gebilligt; b) (früher) engster Beraterkreis eines Fürsten. 3. (DDR) Lehr- u. Beratungszentrum: ein polytechnisches K. 4. (nach dem deutschen Weingesetz) Wein der ersten Kategorie der Qualitätsweine mit Prädikat.
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