Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
juristisch
ju|rịs|tisch : a) die Rechtswissenschaft, die Rechtsprechung betreffend: eine -e Abhandlung, Ausbildung; die -e Fakultät einer Universität; b) den Vorschriften der Rechtswissenschaft, Rechtsprechung genau entsprechend, ihre Mittel anwendend: -e Argumente, Finessen; j. argumentieren, denken.
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