Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
jung
jụng [mhd. junc, ahd. jung, gemeingerm. Weiterbildung eines gleichbed. idg. Adj.]: 1. (von Menschen, Tieren, Pflanzen) noch kein hohes Lebensalter habend; sich noch in der Entwicklung oder gerade am Ende der Entwicklung befindend: ein -er Mann; -e Hunde; ein -es Bäumchen; ein Gedicht des -en Goethe; die -en Leute von heute; ein -er Abgeordneter; Aber die unbezahlbare Ausstrahlung ... hatte sie diesen -en Dingern voraus (Dorpat, Ellenbogenspiele 171); einer der schönsten Momente meines -en (noch nicht viele Jahre zählenden) Lebens (Remarque, Obelisk 24); für diese Tätigkeit ist sie noch zu j.; er ist sehr j. (als er noch sehr jung war) gestorben; ein j. (in jungen Jahren) verheiratetes, vermähltes Paar; Können die Älteren uns Junge nicht anerkennen? (Hörzu 15, 1973, 142); Der Mann ist auch nicht mehr der Jüngste (ist schon älter, schon in fortgeschrittenem Alter, schon ziemlich alt; Döblin, Alexanderplatz 99); R wir werden alle/man wird auch nicht jünger; so j. kommen wir nicht mehr zusammen (ermunternde Aufforderung, bei einem geselligen Beisammensein noch zu verweilen, noch etwas zu trinken); Spr j. gewohnt, alt getan (was jmdm. in der Kindheit, Jugend angewöhnt wurde, das fällt ihm später nicht schwer); *Jung und Alt (1. jedermann. 2. Junge und Alte); von j. auf (↑"klein" 2 b). 2. a) (im Vergleich zu einem anderen, zu anderen) die geringere, die geringste Anzahl von Lebensjahren habend: der jüngere Bruder (von zweien); die jüngste Tochter (von mehreren); die -e Generation; der -e [Herr] Meier (ugs.; der Sohn des alten Herrn Meier); b) (ugs. scherzh.) ein bestimmtes, noch nicht hohes Alter habend: die siebzehn Jahre -e Schauspielerin. 3. das Aussehen, Auftreten, die Wirkung, Ausstrahlung, die innere Verfassung eines noch nicht im mittleren od. höheren Lebensalter stehenden Menschen besitzend; ↑"jung" (1) wirkend; jugendlich frisch: sie ist j. geblieben, fühlt sich noch sehr j.; er sieht jünger aus als seine Frau; Hanna, die zart und j. aussah wie nie zuvor (Bachmann, Erzählungen 116); Sport erhält j.; sie ist mit den Kindern, Enkeln wieder j. geworden (hat ... wieder jugendlichen Elan bekommen); R man ist so j., wie man sich fühlt. 4. a) noch nicht lange, sondern erst seit kurzem vorhanden, bestehend: ein -er Staat; eine -e Ehe; zum Nutzen der -en Freundschaft (Grass, Hundejahre 43); das Spiel gehört zu einer der jüngsten (einer der neuesten) Sportarten; das -e (frische) Laub, Grün; der -e Tag (geh.; der Morgen); b) noch nicht lange zurückliegend; eben erst vergangen: ein Ereignis der jüngsten Vergangenheit; die Entdeckung ist jüngeren Datums (liegt noch nicht weit zurück); in jüngster Zeit.
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