Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Justitiar
Jus|ti|ti|ar: usw. ↑"Justiziar" usw. ————————
Jus|ti|zi|ar, (auch:) {{al}}Justitiar, {{/al}}der; -s, -e [mlat. justitiarius = Richter]: 1. für alle Rechtsangelegenheiten zuständiger Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Behörde, eines Verbandes o. Ä.: Hier war er Justitiar im preußischen Innenministerium (Welt 17. 10. 64, 2). 2. (früher) Gerichtsherr in der Patrimonialgerichtsbarkeit.
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