Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Jurisdiktion
Ju|ris|dik|ti|on, die; -, -en [lat. iurisdictio = Zivilgerichtsbarkeit]: 1. (bildungsspr.) Rechtsprechung, Gerichtsbarkeit; Gerichtshoheit: jede J. aber sollte angewandter Moral entsprechen (Noack, Prozesse 102); dass ein deutscher Kanzler Deutschen jenseits seiner J. Befreiung versprach (Augstein, Spiegelungen 20). 2. (kath. Kirche) Vollmacht, Recht des Klerus zur Leitung der Mitglieder der Kirche (mit den Funktionen Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung): die protestantischen Staaten entzogen sich der päpstlichen J. (Fraenkel, Staat 156).
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