Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Junktim
Jụnk|tim, das; -s, -s [subst. aus lat. iunctim = vereinigt, zu: iungere (2. Part.: iunctum) = verbinden, verknüpfen] (Dipl., Politik): [wegen innerer Zusammengehörigkeit notwendige] Verknüpfung zweier od. mehrerer vertraglicher Abmachungen, Gesetzesvorlagen o. Ä., die nur zusammen beschlossen werden od. Gültigkeit haben können: Sie halten das J. zwischen Wiedervereinigung und Freiheit für eine schlechte Politik (Zeit 19. 6. 64, 24); Damit griff er an ... das J. des Interzonenhandels mit dem ungestörten Personen- und Güterverkehr nach Westberlin (Welt 11. 1. 64, 1); zwei Verträge in ein J. binden, in einem J. verknüpfen.
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