Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Jagdschein
Jagd|schein, der: Ausweis, in dem die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung der Jagd bescheinigt wird: *den J. haben (ugs.; vom Gericht für unzurechnungsfähig erklärt worden sein; bezieht sich darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheines in seinem Revier tun und lassen kann, was er will): der kann sich das erlauben, er hat ja den J.!
Jagd|schein, der: Ausweis, in dem die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung der Jagd bescheinigt wird: *den J. haben (ugs.; vom Gericht für unzurechnungsfähig erklärt worden sein; bezieht sich darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheines in seinem Revier tun und lassen kann, was er will): der kann sich das erlauben, er hat ja den J.!