Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
irregulär
ịr|re|gu|lär [auch: - - -'-] [spätlat. irregularis = nicht den kirchlichen Regeln gemäß, aus lat. ir- (↑"in-") u. spätlat. regularis, ↑"regulär"]: 1. a) nicht regelmäßig, nicht der Regel entsprechend: -e Erscheinungen feststellen; wegen der -en Wetterbedingungen musste das Rennen abgesagt werden; Alle Turiner sprachen von einem -en (regelwidrigen) Stuttgarter Siegestor (Saarbr. Zeitung 5. 10. 79, 9); b) nicht dem Gesetz entsprechend, ungesetzlich: sich etw. auf -e Weise beschaffen; Wirtschaftskriminalität verzerrt auch den Wettbewerb. Sie verschafft dem Täter -e Vorteile und treibt redliche Konkurrenten in den Konkurs (Vorwärts 17. 5. 84, 22); -e Truppen (außerhalb des regulären Heeres aufgebotene Verbände wie Freikorps, Partisanen o. Ä.). 2. (kath. Kirche) vom Empfang der geistlichen Weihen ausgeschlossen: der Kandidat war i.
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