Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
institutionell
in|sti|tu|ti|o|nẹll (bildungsspr.): 1. a) eine ↑"Institution" (1) betreffend, zu ihr gehörend; durch eine ↑"Institution" (1) gesichert; mithilfe einer ↑"Institution" (1): Da Gesetzgebung und -e Einrichtung stets hinter der gesellschaftlichen Entwicklung herhinken (MM 3. 11. 59, 7); die Verfassungsgerichtsbarkeit ist mithin i. verselbstständigt (Fraenkel, Staat 337); b) eine ↑"Institution" (2) betreffend, zu ihr gehörend; als ↑"Institution" (2) geltend, wirksam: Ehe und Familie sind -e Formen menschlichen Zusammenlebens. 2. (selten) ein ↑"Institut" (1) betreffend, zu ihm gehörend: die -en Räume.
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