Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
inkriminiert
in|kri|mi|niert : [als Verstoß, Vergehen o. Ä.] zur Last gelegt, zum Gegenstand einer Strafanzeige, einer öffentlichen Kampagne o. Ä. gemacht, beanstandet: -e Zeitungsartikel; Es (= das Amtsgericht) ist der Auffassung, dass einzelne der -en Buchstellen nicht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen würden (NJW 19, 1984, 1131); Bei dem -en Gegenstand handelt es sich um ein Hemd (Sobota, Minus-Mann 140).
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