Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
inappellabel
in|ap|pel|la|bel [aus lat. in- = un-, nicht u. ↑"appellabel"] (Rechtsspr. veraltet): (von gerichtlichen Entscheidungen) keine Möglichkeit mehr bietend, ein Rechtsmittel einzulegen, durch Berufung nicht anfechtbar.
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