Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
illegitim
ịl|le|gi|tim [lat. illegitimus, zu: in- = un-, nicht u. legitimus, ↑"legitim"] (bildungsspr.): 1. a) unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung stehend, nicht im Rahmen bestimmter Vorschriften erfolgend: eine -e Thronfolge; b) außerehelich; unehelich: ein -es Kind; Al-Andalus, das durch einen -en Beischlaf an die Afrikaner gekommen war (Fries, Weg 12). 2. nicht ↑"legitim" (2), nicht vertretbar, nicht berechtigt: eine -e Forderung; auf -e Art; Gewalt von unten wird von vornherein als i. abqualifiziert (Degener, Heimsuchung 165).
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