Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Investitur
In|ves|ti|tur, die; -, -en [mlat. investitura = Einsetzung in ein Amt, eigtl. = Einkleidung, zu: investire, ↑"investieren"]: 1. Einweisung, Einsetzung in ein [geistliches] Amt: die I. des Pfarrers in der katholischen Kirche; die I. eines Universitätsrektors; Ü Mao Tse-Tung, der ... die Kontrolle der KP Chinas ohne Stalins I. erlangte (Fraenkel, Staat 52). 2. (im Mittelalter) feierliche Belehnung mit dem Bischofsamt durch den König. 3. (in Frankreich) Bestätigung des Ministerpräsidenten durch die Nationalversammlung. 4. (im älteren deutschen Recht) abschließender Akt der Eigentumsübertragung.
In|ves|ti|tur, die; -, -en [mlat. investitura = Einsetzung in ein Amt, eigtl. = Einkleidung, zu: investire, ↑"investieren"]: 1. Einweisung, Einsetzung in ein [geistliches] Amt: die I. des Pfarrers in der katholischen Kirche; die I. eines Universitätsrektors; Ü Mao Tse-Tung, der ... die Kontrolle der KP Chinas ohne Stalins I. erlangte (Fraenkel, Staat 52). 2. (im Mittelalter) feierliche Belehnung mit dem Bischofsamt durch den König. 3. (in Frankreich) Bestätigung des Ministerpräsidenten durch die Nationalversammlung. 4. (im älteren deutschen Recht) abschließender Akt der Eigentumsübertragung.