Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Interessenausgleich
In|te|rẹs|sen|aus|gleich, der: Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen (3 b), die unterschiedlichen Interessen (3 b) berücksichtigende ausgleichende Maßnahme: eine Politik des -s; ... entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, bei später von ihm geplanten Betriebsänderungen jeweils einen I. mit dem Betriebsrat zu versuchen (NJW 19, 1984, VI).
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