Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Instanz
In|stạnz, die; -, -en [mhd. (md.) instancie < mlat. instantia < spätlat. instantia = inständiges Drängen; lat.= unmittelbare Gegenwart, zu: instare, ↑"inständig"]: 1. für einen Fall, eine Entscheidung zuständige Stelle (bes. einer Behörde o. Ä.): staatliche, politische, gesetzgebende, Recht sprechende -en; eine höhere, übergeordnete I.; Ärztliche Gutachter und juristische -en erwarten konkrete Beweise (Hamburger Rundschau 15. 5. 85, 8); sich an eine höhere I. wenden; der Antrag muss erst durch alle -en gehen; Ü das Gewissen ist die oberste, regulierende I. unserer Entscheidungen; Und welche I. koordiniert die Nervenimpulse, die im Organismus milliardenfach nebeneinander auftreten? (natur 2, 1991, 86). 2. (Rechtsspr.) (im Hinblick auf die Reihenfolge der zur Entscheidung einer Rechtssache zuständigen Instanzen 1) bestimmte Stufe eines gerichtlichen Verfahrens: in der dritten I. wurde wie in der ersten entschieden; sie hat den Prozess in der zweiten I. gewonnen; Das gelang dem Anwalt erst in zweiter I., beim Landgericht Osnabrück (Spiegel 8, 1982, 75).
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