Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Inkorporation
In|kor|po|ra|ti|on, die; -, -en [spätlat. incorporatio]: 1. (Med.) Einverleibung, Einführung eines Stoffes, bes. eines Heilmittels, in den Körper (z. B. Einführung von Radium in den Körper zur Krebsbehandlung). 2. (Rechtsspr.) a) Eingemeindung; b) rechtliche Einverleibung eines Staates durch einen anderen Staat: Als die Insel während des Balkankrieges der österreichisch-ungarischen Monarchie inkorporiert wurde (Kisch, Reporter 103). 3. Aufnahme in eine Körperschaft od. studentische Verbindung. 4. (kath. Kirchenrecht) Eingliederung eines Benefiziums in eine kirchliche juristische Person: die I. einer Pfarrei in ein Kloster.
In|kor|po|ra|ti|on, die; -, -en [spätlat. incorporatio]: 1. (Med.) Einverleibung, Einführung eines Stoffes, bes. eines Heilmittels, in den Körper (z. B. Einführung von Radium in den Körper zur Krebsbehandlung). 2. (Rechtsspr.) a) Eingemeindung; b) rechtliche Einverleibung eines Staates durch einen anderen Staat: Als die Insel während des Balkankrieges der österreichisch-ungarischen Monarchie inkorporiert wurde (Kisch, Reporter 103). 3. Aufnahme in eine Körperschaft od. studentische Verbindung. 4. (kath. Kirchenrecht) Eingliederung eines Benefiziums in eine kirchliche juristische Person: die I. einer Pfarrei in ein Kloster.