Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ingerenz
In|ge|rẹnz, die; -, -en [zu lat. ingerere = hineintragen, herbeiführen] (Rechtsspr.): strafbares Herbeiführen einer gefährlichen Lage, Situation durch jmdn., der es dann unterlässt, die möglicherweise eintretende Schädigung abzuwenden (z. B. Unterlassung der Sicherung einer Straßenbaustelle).
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