Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Indult
In|dụlt, der od. das; -[e]s, -e [spätlat. indultum, zu lat. indulgere, ↑"indulgent"]: 1. (bildungsspr.) Frist, Vergünstigung, die in bestimmten Fällen gewährt wird. 2. (kath. Kirche) vorübergehende Befreiung von einer kirchengesetzlichen Verpflichtung. 3. (Wirtsch.) Einräumung einer Frist, wenn der Schuldner in Verzug ist.
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