Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Indiz
In|diz, das; -es, -ien [lat. indicium = Anzeige, Anzeichen]: 1. (Rechtsspr.) Umstand, der mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt, vor allem auf die Täterschaft einer bestimmten Person schließen lässt; be-, auch entlastender Tatumstand: ein ausreichendes I.; Ein Auto, das in Augsburg gestohlen worden ist, gilt als ein I. für die geplante Befreiung des Terroristen (Augsburger Allgemeine 14. 2. 78, 17); das Urteil stützt sich auf -ien. 2. (bildungsspr.) Anzeichen für etw.; symptomatisches Merkmal, an dem sich ein Zustand, eine Entwicklung ablesen, erkennen lässt: die Art der Wolkenbildung ist ein sicheres I. für einen Wetterumschwung; Der jüngste Höhenflug des Goldpreises ist ein deutliches I. für die allgemein herrschende Unsicherheit (Presse 16. 2. 79, 13); Die unwirtliche Arbeitsumgebung ist ein weiteres I. für den schleichenden Verfall der Hochschulen (Woche 17. 11. 97, 22).
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