Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Inbesitznahme
In|be|sịtz|nah|me, die; -, -n (Papierdt.): das Besitzergreifen von etw. durch jmdn., dem es rechtlich zusteht, worauf kein anderer Anspruch erhebt: die I. des Landes durch die Einwanderer.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Inbesitznahme