Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
hörig
hö|rig [mhd. hœrec = hörend auf jmdn., folgsam; leibeigen]: 1. an jmdn. od. etw. [triebhaft, sexuell] stark gebunden, von ihm völlig, bis zur willenlosen Unterwerfung abhängig: eine dem Mann -e Frau; eine -e (durch völlige Abhängigkeit geprägte) Liebe; er ist ihr [sexuell] h.; Das Pferd ist ... dem Menschen auch nur bedingt h. (Dwinger, Erde 183); dass die Parlamentsmitglieder ... Gefahr laufen, zu Hörigen der ... lokalen Interessengruppen zu werden (Fraenkel, Staat 98 f.); Ü unser G. ist ein Kind des Mondes ... und ihm h. (Fallada, Herr 99). 2. (hist.) an das von Grund- od. Gutsherren verliehene Land gebunden, zu bestimmten Diensten u. Abgaben verpflichtet: -e Bauern; Ü 1805 hat er Österreich und Russland besiegt, 1807 ... die deutschen und italienischen Staaten sich h. gemacht (St. Zweig, Fouché 133).
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