Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
hinterlegen
1hin|ter|le|gen : 1. in [amtliche] Verwahrung geben, gesichert aufbewahren lassen: etw. als Pfand h.; eine Kaution h.; Geld, Wertpapiere h. (Rechtsspr.; vonseiten des Schuldners als Sicherheit bzw. zur Erfüllung einer Schuld in öffentliche Verwahrung geben); den Schlüssel beim Hausmeister h. 2. (selten) unterlegen: etw. mit etw. h.————————
2hịn|ter|le|gen (ostmd., südd., österr., ugs.): nach hinten legen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: hinterlegen