Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
hinterlassen
1hin|ter|lạs|sen : 1. a) nach dem Tode zurücklassen: eine Frau und vier Kinder h.; viele Schulden h.; hinterlassene (nachgelassene) Schriften; b) nach dem Tode als Vermächtnis, Erbe überlassen: Das Vermögen, das sein Vater ihm hinterlassen hatte (Th. Mann, Buddenbrooks 56). 2. a) beim Verlassen eines Ortes zurücklassen: ein Zimmer in großer Unordnung h.; b) beim Verlassen eines Ortes zur Kenntnisnahme zurücklassen: [jmdm., für jmdn.] eine Nachricht h.; er hinterließ [auf einem Zettel], dass er bald wiederkomme; ich habe seinem Diener hinterlassen, was er sagen soll (Frisch, Cruz 42); Das Zimmer war aufgeräumt und leer ... Er sah sich um. Sie hatte nichts hinterlassen (Remarque, Triomphe 115). 3. durch vorausgehende Anwesenheit, Einwirkung verursachen, hervorrufen; als Wirkung zurücklassen: im Sand Spuren h.; [bei jmdm.] einen guten Eindruck h.; Bei niemandem hinterließen diese Worte eine größere Verlegenheit als bei dem Redner selbst (Strauß, Niemand 83); die hintere Stoßstange ... streifte den linken Kotflügel des Mercedes und hinterließ einen Kratzer (Remarque, Triomphe 388).————————
2hịn|ter|las|sen (ostmd., südd., österr. ugs.): nach hinten gehen, kommen, fahren usw. lassen: lass mich mal hinter!
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