Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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he|raus|ge|ben : 1. von dort drinnen hierher nach draußen ↑"geben" (1 a), reichen: er gab den Koffer durchs Fenster heraus. 2. jmdn. od. etw., in dessen Besitz man sich gebracht hat od. dessen Besitz einem zustand, freigeben, jmdm. auf Verlangen [wieder] aushändigen, dem eigentlichen Besitzer [wieder] überlassen: etw. ungern, widerwillig h.; die Beute, den Gefangenen h.; sie wollte die Schlüssel nicht h.; Der Fourier soll eine Decke h. (Gaiser, Jagd 141); Alle amtlichen Nachprüfer waren sich einig: Ein schuldhafter Fehler wurde nicht gemacht. Deshalb brauchen die Unterlagen nicht herausgegeben werden (Hackethal, Schneide 50). 3. a) beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben: [jmdm.] zu wenig, zu viel, falsch h.; sie gab [mir] auf 20 Mark heraus; können Sie h.? (haben Sie passendes Kleingeld?); b) (landsch.) jmdm. auf eine Äußerung eine gebührende Antwort erteilen: ich habe [ihm] ganz schön herausgegeben. 4. a) für die Veröffentlichung eines Druckwerks die Verantwortung tragen: eine Zeitschrift, ein Buch h.; seine Aufsätze wurden in Buchform von einem bekannten Verlag herausgegeben (veröffentlicht); Goethes Werke, herausgegeben (Abk.: hrsg., hg.) von ...; b) [als etw. Neues] ↑"herausbringen" (3 b): die Post gibt wieder einen Satz Wohlfahrtsmarken heraus; Gedenkmünzen h.; c) [als Gesetz o. Ä.] erlassen, zur Kenntnis bringen: eine Anweisung, einen Erlass h.; Der Bundesvorstand kann einstimmige Empfehlungen h. (Fraenkel, Staat 275). 5. (selten) zu sich Genommenes wieder von sich geben; erbrechen: nimmt Enderlin ein paar Löffel, muss aber alles wieder h. (Frisch, Gantenbein 229).
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