Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
handlungsfähig
hạnd|lungs|fä|hig : 1. aufgrund gegebener Voraussetzungen fähig, in der Lage zu handeln, tätig zu werden: eine -e Regierung, Mehrheit; ein -es Parlament; der Magistrat ist nicht mehr h.; als Gruppe sind die Afrikaner äußerst h. (Muschg, Gegenzauber 273). 2. (Rechtsspr.) aufgrund gegebener persönlicher Voraussetzungen in der Lage, bestimmte Rechtshandlungen verantwortlich zu tätigen: da sie in dieser Stellung ... auch zivilrechtlich h. ... sein müssten (Bund 9. 8. 80, 17).
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