Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
haftbar
hạft|bar : in den Verbindungen jmdn. für etw. h. machen (bes. Rechtsspr.; jmdn. für etw. verantwortlich machen, zur Rechenschaft ziehen [u. Schadenersatz verlangen] ): er kann für den Unfall nicht h. gemacht werden (haftet nicht im Sinne der Haftpflicht dafür); für etw. h. sein (bes. Rechtsspr.; für etw. bürgen, haften, einstehen müssen): für den Schaden, für die Schulden, persönlich [nicht] h. sein; Ü wenn man für fünfhundert Millionen Gläubige ... h. ist (die Verantwortung hat; Hochhuth, Stellvertreter 85).
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