Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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habhaft
hab|haft [mhd. habhaft = Besitz habend]: 1. *jmds., einer Sache h. werden (1. geh.; jmdn., den man gesucht hat, finden, ausfindig machen [u. festnehmen]; jmdn. in seine Gewalt bekommen: die Polizei konnte des Täters h. werden; Die Untersuchung gegen Nüesch steht still, solange man seiner nicht h. werden kann [NZZ 25. 12. 83, 7]. 2. etw. in seinen Besitz bekommen, etw. erlangen, sich etw. aneignen: er nahm alles an sich, dessen er h. werden konnte; eine Manier, deren ich rasch aufs täuschendste h. wurde [Th. Mann, Krull 43]; Es ginge und geht um ... den Inbegriff des scheinbar -en Glückes [Hagelstange, Spielball 325]; ∙ Ich habe lange nach dem Lied getrachtet, aber es nie ganz h. werden können [Cl. Brentano, Kasperl 349]; als Knabe stahl ich Gold und Juwelen, wo ich sie h. werden konnte [E. T. A. Hoffmann, Fräulein 56]). 2. (landsch.) sehr sättigend, schwer: das war die -este Mahlzeit seit langem.
hab|haft