Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Hinterlassenschaft
Hin|ter|lạs|sen|schaft, die; -, -en: 1. von einem Verstorbenen (z. B. als Vermächtnis, Erbe) Hinterlassenes: *jmds. H. antreten (1. jmds. Erbschaft antreten. 2. ugs. scherzh.; die von jmdm. verlassene Stelle, zurückgelassene unvollendete Arbeit o. Ä. übernehmen). 2. (geh.) beim Verlassen eines Ortes Zurückgelassenes; Hinterlassenes: die gewaltigen Steinquader, die wie ein Stück urzeitlicher H. wirken (Fest, Im Gegenlicht 289); der Campingplatz war besät mit den -en (dem zurückgelassenen Unrat) früherer Camper; Vögel fressen zur Verdauungshilfe Sand mit, der sich dann ... auch in ihrer H. (ihrem Kot) wieder findet (ADAC-Motorwelt 8, 1984, 5).
Hin|ter|lạs|sen|schaft, die; -, -en: 1. von einem Verstorbenen (z. B. als Vermächtnis, Erbe) Hinterlassenes: *jmds. H. antreten (1. jmds. Erbschaft antreten. 2. ugs. scherzh.; die von jmdm. verlassene Stelle, zurückgelassene unvollendete Arbeit o. Ä. übernehmen). 2. (geh.) beim Verlassen eines Ortes Zurückgelassenes; Hinterlassenes: die gewaltigen Steinquader, die wie ein Stück urzeitlicher H. wirken (Fest, Im Gegenlicht 289); der Campingplatz war besät mit den -en (dem zurückgelassenen Unrat) früherer Camper; Vögel fressen zur Verdauungshilfe Sand mit, der sich dann ... auch in ihrer H. (ihrem Kot) wieder findet (ADAC-Motorwelt 8, 1984, 5).