Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Herzog
Hẹr|zog [...tso:k], der; -s, Herzöge, seltener: -e [mhd. herzoge, ahd. herizogo, wohl aus dem Got., urspr. = Heerführer, 1. Bestandteil zu ↑"Heer", 2. Bestandteil zu ↑"ziehen"]: 1. a) (in germanischer Zeit) für die Dauer eines Kriegszugs gewählter od. durch Los bestimmter Heerführer; b) (von der Merowingerzeit an) über mehrere Grafen gesetzter königlicher Amtsträger mit zunächst vorwiegend militärischen Aufgaben, später zum Teil stammesherrschaftlichen Befugnissen [u. Unabhängigkeit vom König]. 2. a) Adelstitel eines Angehörigen des hohen Adels im Rang zwischen König u. Fürst (als Bestandteil des Familiennamens hinter dem Vornamen stehend): der Besitz H. Meiningens, des -s [von] Meiningen; Anschrift: Herrn Friedrich H. [von] Meiningen; Briefanrede: sehr geehrter Herr H. [von] Meiningen; b) Angehöriger des hohen Adels im Rang zwischen König u. Fürst; Träger des Adelstitels ↑"Herzog" (2 a): der H. kommt; die deutschen Herzöge; sie traf mit mehreren Herzögen Europas zusammen.
Hẹr|zog [...tso:k], der; -s, Herzöge, seltener: -e [mhd. herzoge, ahd. herizogo, wohl aus dem Got., urspr. = Heerführer, 1. Bestandteil zu ↑"Heer", 2. Bestandteil zu ↑"ziehen"]: 1. a) (in germanischer Zeit) für die Dauer eines Kriegszugs gewählter od. durch Los bestimmter Heerführer; b) (von der Merowingerzeit an) über mehrere Grafen gesetzter königlicher Amtsträger mit zunächst vorwiegend militärischen Aufgaben, später zum Teil stammesherrschaftlichen Befugnissen [u. Unabhängigkeit vom König]. 2. a)