Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Herrschaft
Hẹrr|schaft, die; -, -en [mhd. hērschaft = Hoheit, Herrlichkeit, Würde; Hochmut; Recht u. Besitztum eines Herrn; Obrigkeit; oberherrliches Amt u. Gebiet; Herrscherfamilie; Herr u. Herrin, ahd. herscaf(t) = ↑"Herrschaft" (1); Würde; ehrenvolles Amt, zu: hēr, ↑"hehr"; schon früh beeinflusst von ↑"Herr"]: 1. Recht u. Macht, über jmdn. zu herrschen: eine absolute, unumschränkte, autoritäre, demokratische H.; die H. des Staates, der Parteien, des Systems; H. und Verbrechernatur Hitlers seien inzwischen ausführlich untersucht (Fest, Im Gegenlicht 392); der Diktator bemächtigte sich der H. über das Land; die H. [über jmdn., etw.] innehaben, ausüben, an sich reißen, antreten; seine H. über die ganze Welt ausweiten wollen; unter der H. (Regierungs-, Befehlsgewalt) des Kaisers, des Proletariats; sie waren unter die H. (Regierung) der Spanier gekommen; zur H. gelangen, kommen (die Regierungsnachfolge antreten); Ü der Fahrer verlor die H. über das Auto (konnte das Auto nicht mehr steuern). 2. a) Damen u. Herren [in Gesellschaft]: ältere, vornehme -en; fremde -en sind angekommen; „Da wohnen eigentlich keine Leute, sondern -en“, witzelt der Vater (Kühn, Zeit 119); die -en werden gebeten, ihre Plätze einzunehmen; meine sehr verehrten -en!; (ugs.:) Alles, was ich da sage, -en, ist nicht ganz ernst gemeint (Werfel, Himmel 91); *Alte -en (ugs. scherzh.; Eltern); b) (veraltend) Dienstherr von Hausangestellten u. seine Angehörigen: die -en sind ausgegangen; seiner H. treu ergeben sein; bei einer feinen, gütigen H. dienen; c) Person, die über jmdn. herrscht, bzw. Personen, die über jmdn. herrschen: die allerhöchsten -en (veraltend; der Kaiser u. die Kaiserin); wenn die ferne H. starb, gab es keine Stiftung, kein Legat für die vielen leeren Hilfskassen des Ortes (G. Vesper, Laterna 31); ... Grenzlandbauern. Zu viele Heere sind hier schon durchmarschiert. Und wer Krieg und Plünderungen überlebte, wurde von der H. drangsaliert (Frischmuth, Herrin 30). 3. (hist.) Besitztum, Landgut eines Freiherrn od. Standesherrn: Die H. Konnern ... besteht aus ungefähr dreizehntausend Morgen (Hauptmann, Schuß 22); drei Tage vor der Rückkehr des Sankt Galler Abtes in seine H. (Meier, Paracelsus 89). 4. *H. [noch mal]! (ugs.; Ausruf des Unwillens; verhüll. für ↑"Herrgott" 1): Also dienstags und freitags. H.! Heute ist ja Dienstag! (Bieler, Mädchenkrieg 246).
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