Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Hehlerei
Heh|le|rei, die; -, -en (Rechtsspr.): Straftat, die darin besteht, dass jmd. wegen eines Vorteils eine strafbare Handlung einer anderen Person, durch die sich diese fremde Dinge angeeignet hat, verheimlicht, sich von diesen Dingen selbst aneignet, sie ankauft, weiterverkauft, an ihrem Absatz mitwirkt o. Ä.: gewohnheitsmäßige H.; sich der fortgesetzten H. schuldig machen; Somit entfällt mangels Tatbestandes der Vorwurf der H. (Noack, Prozesse 179).
Heh|le|rei, die; -, -en (Rechtsspr.): Straftat, die darin besteht, dass jmd. wegen eines Vorteils eine strafbare Handlung einer anderen Person, durch die sich diese fremde Dinge angeeignet hat, verheimlicht, sich von diesen Dingen selbst aneignet, sie ankauft, weiterverkauft, an ihrem Absatz mitwirkt o. Ä.: gewohnheitsmäßige H.; sich der fortgesetzten H. schuldig machen; Somit entfällt mangels Tatbestandes der Vorwurf der H. (Noack, Prozesse 179).