Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Hausrecht
Haus|recht, das (Rechtsspr.): Recht des Besitzers od. Benutzers einer Wohnung od. eines Hauses, jmdm. zu verbieten, die Wohnung od. das Haus zu betreten od. sich darin aufzuhalten: das H. ausüben; von seinem H. Gebrauch machen.
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