Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Hausjurist
Haus|ju|rist, der: 1. von einer Firma, Bank o. Ä. angestellter Jurist, der sich ausschließlich mit den rechtlichen Belangen befasst. 2. Jurist, der einen Betrieb o. Ä. in rechtlichen Angelegenheiten berät u. an den sich der Betrieb in Rechtsfragen immer wendet.
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