Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Hausherr
Haus|herr, der [1: mhd. hūsherre]: 1. Familienoberhaupt [als Gastgeber]; Haushaltungsvorstand. 2. (Rechtsspr.) jmd., der berechtigt ist, über ein Haus od. eine Wohnung als Eigentümer od. als Mieter zu verfügen. 3. (südd., österr.) Hausbesitzer, Vermieter. 4. (Sport Jargon) Mannschaft, die den Gegner auf ihrem eigenen Platz, vor ihrem eigenen Publikum empfängt: Die Partie war schon nach einer Viertelstunde entschieden, als die -en ... 3 : 0 in Front lagen (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, 24).
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