Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Hausfriedensbruch
Haus|frie|dens|bruch, der (Rechtsspr.): Verletzung des Hausrechts durch widerrechtliches Eindringen od. unbefugtes Verweilen in dem Besitztum, in Räumlichkeiten o. Ä. eines anderen: das ist H.; H. begehen; Im Bahnhof rumgetrieben, Hausverbot gekriegt, sofort wieder reingelatscht, festgenommen wegen H. (Degener, Heimsuchung 37).
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