Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Hangtäter
Hạng|tä|ter, der [zu ↑"Hang" (2)] (Rechtsspr.): Täter, der aufgrund eines Hangs zu strafbaren Handlungen straffällig geworden ist u. dazu neigt, immer wieder Straftaten zu begehen: ein unverbesserlicher H.; Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Beschuldigten in der Anklageschrift als »gefährliche H.«, die mit dem Ziel der Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeklagt worden seien (Tagesspiegel 17. 3. 98, 10).
Hạng|tä|ter, der [zu ↑"Hang" (2)] (Rechtsspr.): Täter, der aufgrund eines Hangs zu strafbaren Handlungen straffällig geworden ist u. dazu neigt, immer wieder Straftaten zu begehen: ein unverbesserlicher H.; Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Beschuldigten in der Anklageschrift als »gefährliche H.«, die mit dem Ziel der Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeklagt worden seien (Tagesspiegel 17. 3. 98, 10).