Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
[H]
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Handzeichen
Hạnd|zei|chen, das: 1. a) mit der Hand gegebenes Zeichen: jmdm. ein H. geben; sich durch H. verständigen; ein Polizist regelte den Verkehr durch H.; Radfahrer müssen ihre Absicht abzubiegen durch H. signalisieren; Grinsend bedeutet er dem verdutzten Fahrer mit H., dass die Frontscheibe eine Reinigung vertragen könnte, und seift drauflos (taz 23. 2. 94, 20); b) (bei einer Abstimmung) Erheben der Hand zum Zeichen der Zustimmung od. Ablehnung: die Abstimmung erfolgt durch/per H.; Wer dafür ist, den bitte ich um das H. (taz 28. 6. 91, 23). 2. (von jmdm., der nicht schreiben kann) mit der Hand ausgeführtes Zeichen anstelle des Namenszugs: ein H. unter den Vertrag setzen. 3. (Musik) Darstellung eines Tones durch eine bestimmte Stellung der Hand. 4. ↑"Hausmarke" (1).
Hạnd|zei|chen, das: 1. a) mit der Hand gegebenes Zeichen: jmdm. ein H. geben; sich durch H. verständigen; ein Polizist regelte den Verkehr durch H.; Radfahrer müssen ihre Absicht abzubiegen durch H. signalisieren; Grinsend bedeutet er dem verdutzten Fahrer mit H., dass die Frontscheibe eine Reinigung vertragen könnte, und seift drauflos (taz 23. 2. 94, 20); b) (bei einer Abstimmung) Erheben der Hand zum Zeichen der Zustimmung od. Ablehnung: die Abstimmung erfolgt durch/per H.; Wer dafür ist, den bitte ich um das H. (taz 28. 6. 91, 23). 2. (von jmdm., der nicht schreiben kann) mit der Hand ausgeführtes Zeichen anstelle des Namenszugs: ein H. unter den Vertrag setzen. 3. (Musik) Darstellung eines Tones durch eine bestimmte Stellung der Hand. 4. ↑"Hausmarke" (1).