Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Handzeichen
Hạnd|zei|chen, das: 1. a) mit der Hand gegebenes Zeichen: jmdm. ein H. geben; sich durch H. verständigen; ein Polizist regelte den Verkehr durch H.; Radfahrer müssen ihre Absicht abzubiegen durch H. signalisieren; Grinsend bedeutet er dem verdutzten Fahrer mit H., dass die Frontscheibe eine Reinigung vertragen könnte, und seift drauflos (taz 23. 2. 94, 20); b) (bei einer Abstimmung) Erheben der Hand zum Zeichen der Zustimmung od. Ablehnung: die Abstimmung erfolgt durch/per H.; Wer dafür ist, den bitte ich um das H. (taz 28. 6. 91, 23). 2. (von jmdm., der nicht schreiben kann) mit der Hand ausgeführtes Zeichen anstelle des Namenszugs: ein H. unter den Vertrag setzen. 3. (Musik) Darstellung eines Tones durch eine bestimmte Stellung der Hand. 4. "Hausmarke" (1).
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