Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Handwerk
Hạnd|werk, das; -s, -e [mhd. hantwerc = Werk der Hände, Kunstwerk; Gewerbe, Zunft, ahd. hantwerc(h)]: 1. a) [selbstständige] berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit, die in einem durch Tradition geprägten Ausbildungsgang erlernt wird u. die in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten produzierenden od. reparierenden Arbeit besteht: ein bodenständiges, Holz verarbeitendes, künstlerisches H.; das H. des Schneiders, Töpfers; ein H. ausüben, [be]treiben, [er]lernen; Es gibt Müller, die mehr verstehen als ein ehrliches H. (Waggerl, Brot 91); Spr H. hat goldenen Boden (ein Handwerksberuf bietet die Gewähr für ein gesichertes Auskommen); Klappern gehört zum H. (wer als Gewerbetreibender Erfolg haben will, kann auf Werbung nicht verzichten); b) jmds. Beruf, Tätigkeit; Arbeit [mit der sich jmd. ernährt]: das Umgraben ist ein mühsames H.; Überschallfliegerei ist ein hartes, aber solides H. (Westd. Zeitung 7. 7. 84, o. S.); sein H. beherrschen, kennen, verstehen (in seinem Beruf tüchtig sein); Der Fall endete mit dem Tod des Opfers, weil der Notarzt sein H. nicht perfekt beherrschte (ADAC-Motorwelt 9, 1980, 32); Warum haben sie sich dem Handwerk des Krieges verschrieben? (Hamburger Abendblatt 22. 7. 85, 8); *jmdm. das H. legen (jmds. üblem Treiben ein Ende setzen; urspr. bezogen auf einen Handwerker, der sich gegen Vorschriften der Innung verging u. der dafür mit einem Verbot, sein Handwerk weiter auszuüben, bestraft wurde): dass weder hierzulande noch in Italien die Staatsgewalt in der Lage ist, einer Hand voll mordender Fanatiker das H. zu legen (Frau im Spiegel 29, 1978, 5); jmdm. ins H. pfuschen (sich in einem Bereich betätigen, für den ein anderer zuständig ist; urspr. bezogen auf jmdn., der ein Handwerk ausübte, ohne der Zunft anzugehören). 2. Berufsstand der Handwerker: Handel, Industrie und H.; er fördert das H., ... baut Straßen (Trenker, Helden 30).
Hạnd|werk, das; -s, -e [mhd. hantwerc = Werk der Hände, Kunstwerk; Gewerbe, Zunft, ahd. hantwerc(h)]: 1. a) [selbstständige] berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit, die in einem durch Tradition geprägten Ausbildungsgang erlernt wird u. die in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten produzierenden od. reparierenden Arbeit besteht: ein bodenständiges, Holz verarbeitendes, künstlerisches H.; das H. des Schneiders, Töpfers; ein H. ausüben, [be]treiben, [er]lernen; Es gibt Müller, die mehr verstehen als ein ehrliches H. (Waggerl, Brot 91); Spr H. hat goldenen Boden (ein Handwerksberuf bietet die Gewähr für ein gesichertes Auskommen); Klappern gehört zum H. (wer als Gewerbetreibender Erfolg haben will, kann auf Werbung nicht verzichten); b) jmds. Beruf, Tätigkeit; Arbeit [mit der sich jmd. ernährt]: das Umgraben ist ein mühsames H.; Überschallfliegerei ist ein hartes, aber solides H. (Westd. Zeitung 7. 7. 84, o. S.); sein H. beherrschen, kennen, verstehen (in seinem Beruf tüchtig sein); Der Fall endete mit dem Tod des Opfers, weil der Notarzt sein H. nicht perfekt beherrschte (ADAC-Motorwelt 9, 1980, 32); Warum haben sie sich dem Handwerk des Krieges verschrieben? (Hamburger Abendblatt 22. 7. 85, 8); *jmdm. das H. legen (jmds. üblem Treiben ein Ende setzen; urspr. bezogen auf einen Handwerker, der sich gegen Vorschriften der Innung verging u. der dafür mit einem Verbot, sein Handwerk weiter auszuüben, bestraft wurde): dass weder hierzulande noch in Italien die Staatsgewalt in der Lage ist, einer Hand voll mordender Fanatiker das H. zu legen (Frau im Spiegel 29, 1978, 5); jmdm. ins H. pfuschen (sich in einem Bereich betätigen, für den ein anderer zuständig ist; urspr. bezogen auf jmdn., der ein Handwerk ausübte, ohne der Zunft anzugehören). 2.