Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Handschrift
Hạnd|schrift, die [mhd. hantschrift, auch = eigenhändige Unterschrift]: 1. die einem Menschen eigene, für ihn charakteristische Schrift, die er, mit der Hand schreibend, hervorbringt: eine gestochene, klare Schrift war es, und Großmutter stand hinter mir, und sie sagte, das sei eine sympathische, anständige H. (Schwaiger, Wie kommt 32); eine steile, [un]leserliche, ausgeschriebene H. haben; seine H. ist schwer zu entziffern; *eine gute, kräftige H. haben/schreiben (ugs.; beim Austeilen von Schlägen hart zuschlagen): Natürlich bekam der Bub seine Lektion auf den Hosenboden, und Anna schrieb eine kräftige H. (Kühn, Zeit 239). 2. charakteristisches Gepräge, das jmd. seinen [künstlerischen] Hervorbringungen, seinen Taten aufgrund seiner persönlichen Eigenart verleiht: das Werk trägt die H. des Künstlers; Sowohl die Abfahrtspiste der Herren wie die Bobbahn ... trugen die H. unerfahrener Organisatoren (NZZ 2. 2. 83, 31); mehrere „Unfälle“ von Unterweltsgrößen aus dem Reeperbahnmilieu wiesen ebenfalls Röhls H. auf (Prodöhl, Tod 107). 3. handgeschriebener Text aus der Zeit vor der Erfindung des Buchdrucks, bes. aus der Zeit des Mittelalters: eine wertvolle alte H.; eine H. aus dem 14. Jahrhundert; Abk.: Hs. (Pl.: Hss.). ∙ 4. a) eigenhändig geschriebenes Schriftstück: So zeigen ihr' Exzellenz meine falschen -en auf (Schiller, Kabale 1, 5); b) eigenhändig unterschriebener Schuldschein: Ich habe seine Equipage verkauft und komme, seine H. einzulösen (Lessing, Minna I, 6); wenn mir meines Weibes Tugend und mein eigener Wert nicht H. genug ausgestellt hätten (nicht Bürgschaft genug gewesen wären; Schiller, Fiesco II, 16).
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