Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Handschlag
Hạnd|schlag, der: 1. (selten) mit der Hand ausgeführter Schlag: jmdm. einen H. versetzen. 2. das Hinreichen bzw. Ergreifen der entgegengestreckten Hand des Gegenübers zum Händedruck bei der Begrüßung od. Verabschiedung, auch als symbolische Geste der Bekräftigung bei Abschluss eines Vertrages od. bei einer Abmachung: jmdn., sich/(geh.:) einander durch/per/mit H. begrüßen; einen Vertrag durch H. besiegeln. 3. in der Wendung keinen H. tun (ugs.; [zum Ärger für andere] nichts arbeiten): der Faulpelz hat heute noch keinen H. getan; Das Honorar war sehr ordentlich, in weniger als drei Jahren rund 140 000 Mark. Merkwürdig nur, dass die Gattin dafür keinen H. tun musste (Zeit 4. 8. 95, 43); in der Mittagspause haben sie mir mein ganzes Handwerkszeug gestohlen, und ich steh' ... da ..., und ich kann keinen H. tun (Fallada, Blechnapf 258).
Hạnd|schlag, der: 1. (selten) mit der Hand ausgeführter Schlag: jmdm. einen H. versetzen. 2.