Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Handhabe
Hạnd|ha|be, die; -, -n [mhd. hanthabe, ahd. hanthaba = Griff, Henkel]: 1. etw., was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt: [k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische H. [gegen jmdn., etw.] haben; jmdm. eine H. für ein Einschreiten geben; Auch die Ärzte sahen keine H. zum Einschreiten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 11); dass die geltenden Umweltschutzgesetze keine ausreichende H. böten, den Kapitän zu bestrafen (Prodöhl, Tod 237). 2. (selten) Handgriff: ∙ ... einen derben Stock, dessen H. mit Leder und runden Messingnägeln ... beschlagen war (Mörike, Mozart 260).
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