Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
[H]
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Handhabe
Hạnd|ha|be, die; -, -n [mhd. hanthabe, ahd. hanthaba = Griff, Henkel]: 1. etw., was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt: [k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische H. [gegen jmdn., etw.] haben; jmdm. eine H. für ein Einschreiten geben; Auch die Ärzte sahen keine H. zum Einschreiten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 11); dass die geltenden Umweltschutzgesetze keine ausreichende H. böten, den Kapitän zu bestrafen (Prodöhl, Tod 237). 2. (selten) Handgriff: ∙ ... einen derben Stock, dessen H. mit Leder und runden Messingnägeln ... beschlagen war (Mörike, Mozart 260).
Hạnd|ha|be, die; -, -n [mhd. hanthabe, ahd. hanthaba = Griff, Henkel]: 1. etw., was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt: [k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische H. [gegen jmdn., etw.] haben; jmdm. eine H. für ein Einschreiten geben; Auch die Ärzte sahen keine H. zum Einschreiten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 11); dass die geltenden Umweltschutzgesetze keine ausreichende H. böten, den Kapitän zu bestrafen (Prodöhl, Tod 237). 2. (selten) Handgriff: ∙ ... einen derben Stock, dessen H. mit Leder und runden Messingnägeln ... beschlagen war (Mörike, Mozart 260).