Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Halteverbot
Hạl|te|ver|bot, das: 1. (Verkehrsw.) a) Verbot, (als Lenker eines [Kraft]fahrzeugs) innerhalb eines bestimmten Bereichs zu halten: auf Autobahnen besteht ein allgemeines H.; das Zeichen bedeutet [absolutes, eingeschränktes] H.; b) Bereich, in dem ↑"Halteverbot" (1 a) besteht: er parkte im [absoluten, eingeschränkten] H.; Ich stelle das Auto ins H. (Sobota, Minus-Mann 287). 2. Verbot, ein bestimmtes Tier zu halten: ein allgemeines H. für Hunde, Greifvögel verhängen.
Hạl|te|ver|bot, das: 1. (Verkehrsw.) a) Verbot, (als Lenker eines [Kraft]fahrzeugs) innerhalb eines bestimmten Bereichs zu halten: auf Autobahnen besteht ein allgemeines H.; das Zeichen bedeutet [absolutes, eingeschränktes] H.; b) Bereich, in dem ↑"Halteverbot" (1 a) besteht: er parkte im [absoluten, eingeschränkten] H.; Ich stelle das Auto ins H. (Sobota, Minus-Mann 287). 2. Verbot, ein bestimmtes Tier zu halten: ein allgemeines H. für Hunde, Greifvögel verhängen.