Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Haftverschonung
Hạft|ver|scho|nung, die (Rechtsspr.): Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls, wenn weniger einschneidende Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Melden bei einer Behörde) auszureichen scheinen: Nach fünftägiger Untersuchungshaft wurde ihm H. gewährt, die auch jetzt nicht aufgehoben wurde (MM 7. 1. 81, 10); Anträge auf H. und ein Straferlass nach zwei Dritteln Gefängniszeit wurden abgelehnt (Spiegel 12, 1984, 121).
Hạft|ver|scho|nung, die (Rechtsspr.): Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls, wenn weniger einschneidende Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Melden bei einer Behörde) auszureichen scheinen: Nach fünftägiger Untersuchungshaft wurde ihm H. gewährt, die auch jetzt nicht aufgehoben wurde (MM 7. 1. 81, 10); Anträge auf H. und ein Straferlass nach zwei Dritteln Gefängniszeit wurden abgelehnt (Spiegel 12, 1984, 121).